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AGB
AUFTRAG
Für die Verpflichtung von Alexander Perlick (zukünftig in diesem Kontext auch Auftragnehmer genannt) in einer der hier in den
AGB aufgeführten Leistungen wird eine Auftragsbestätigung entweder
a) in Form des Künstlervertrages oder einer der Technikmietverträge des Auftragnehmers oder
b) in einem separat geschlossenen und zu akzeptierenden Vertrag des Auftragsgebers
ausgestellt, die sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber unterzeichnet wird.
Diese Bestätigung ist für beide Seiten verbindlich, sobald die Unterschriften vom Auftragnehmer und vom Auftraggeber vorliegen.
Sollte eine Buchung ohne Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter oder eines für ihn organisierenden Unternehmens
zurückgenommen werden, existiert jedoch eine schriftliche bzw. mündliche Zusage der Buchung, so fällt ein Bearbeitungshonorar von 240,-
Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.
Sollte der Auftritt des Auftragnehmers durch technische oder organisatorische Probleme, welche der Veranstalter zu verantworten hat,
verhindert werden, so bleibt die vertraglich vereinbarte Gage hiervon unberührt und ist laut dem rechtsgültigen Künstlervertrag und
den Zahlungsbedingungen in der Rechnung des Auftragnehmers zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fristgerecht zu zahlen.
ABSAGE
a) Ein Absage kann bis 3 Monate (90 Kalendertage) vor dem Auftrittstermin erfolgen. Mit der Absage erlöschen alle Verbindlichkeiten zwischen den beiden Vertragspartnern.
b) Bedingen höhere Gewalt, unabwendbare behördliche Maßnahmen oder Streik, dass einer der Vertragspartner den
Verpflichtungen einer schon bestätigten Buchung nicht nachkommen kann, werden beide Vertragspartner von deren Vertragsverpflichtungen entbunden.
Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden. Anfallende Kosten trägt jeder selbst.
c) Bei Absage einer bereits bestätigten Buchung durch einen der Vertagspartner ohne eines der zuvor genannten Vorkommnisse unter Punkt b) ist der
hier vertragsgebundene, verantwortliche Entscheidungsträger dazu verpflichtet 50% bis 3 Wochen vor und 100% ab 3 Wochen vor dem Auftrittstermin
der vereinbarten Gage resp. des Honorars als Ausfallgeld zu zahlen.
d) Schafft einer der Vertragspartner adäquaten Ersatz, entfällt jegliches Recht zur Forderung eines Ausfallgeldes.
LEISTUNGEN
Moderator:
Alexander Perlick sieht seine Aufgaben hauptsächlich darin, Veranstaltungen professionell und
gegen Gage resp. Honorar durch sein Mitwirken unterhalterisch und informativ zu umrahmen und zu leiten.
In diesem Sinne kann der Auftragnehmer für Auftritte als Moderator in Sport und Kultur, als Redner, Conférencier, Rezitator,
Präsentator und Animateur gebucht werden.
Geeignete Auftritte sind z.B. geschlossene Veranstaltungen wie Galas, Kongresse, Tagungen, Seminare sowie öffentliche Events
wie Sportwettkämpfe, Messen, künstlerische Aufführungen in Musik, Schauspiel oder Artistik.
Sprecher:
Desweiteren ist der Auftragnehmer als Sprecher für Studioarbeiten wie beispielsweise Voice-Over, Synchronisationen, Hörbuchproduktionen und
Dokumentationen zu buchen.
Trainer:
Alexander Perlick ist auf Anfrage auch als Trainer für unterschiedliche Themen sowie Berufs- und Produktbereiche buchbar.
Die Festlegung der speziellen Anforderungen eines Trainings obliegt lediglich ethischen und rechtlichen Einschränkungen.
Beschallung:
Ein Auftraggeber kann parallel zur Buchung des Auftragnehmers als auftretender Künstler und zum Zwecke der Beschallung seines Events
Technik aus dem Equipment des Auftragnehmers hinzumieten.
Sollte der Auftraggeber nur Beschallung wünschen, so kann hierzu ausschliesslich die Technik für Publikumsgrössen bis ca. 500 Personen gemietet werden.
Hierzu stehen separate Verträge zur Verfügung, die als PDF von diesem Webauftritt downloaded werden können.
In allen Fällen ist eine ausführliche und präzise Auftragsdefinition Grundlage jeglicher Zusammenarbeit!
GESTALTUNGSFREIHEIT
Je nach Veranstaltung erhält der Auftragnehmer für die Erstellung von Moderationstexten redaktionell grob vorbereitetes Material vom Auftraggeber,
welches der Auftragnehmer entsprechend dem Veranstaltungskonzept und in Absprache mit dem Auftraggeber als Moderationskarten fertigstellt.
Hierbei unterliegt der Auftragnehmer keiner Weisung durch den Auftraggeber bezüglich Stil und eigenen Meinungsäusserungen, solange dies nicht
mit dem Ziel oder dem Charakter der Veranstaltung kollidiert.
Der Auftraggeber kann jedoch jederzeit Wünsche und Vorstellungen zur Textgestaltung äussern, die dann, solange diese ethisch und rechtlich
einwandfrei sind, gerne vom Auftragnehmer übernommen und in die Moderation eingebaut werden.
Es ist somit im Sinne eines guten Gesamtergebnisses, dass der Auftraggeber durch Skriptfragmente während des Schreibprozesses zeitnah
die Möglichkeit erhält, Textteile nach seinen Wünschen zu korrigieren und diese als Vorschlag sofort dem Auftragnehmer zur weiteren Verarbeitung
mitzuteilen.
TEXTMANUSKRIPT UND TECHNISCHE AUFZEICHNUNGEN
Ein Rechtsanspruch auf ein Textmanuskript bzw. einer Veranstaltungseinführung besteht nicht, jedoch sind individuelle Absprachen möglich.
Bei geschlossenen Veranstaltungen dürfen Erinnerungsfotos für die Gäste sowie Bilder und Videos zur internen Dokumentation ohne besondere Genehmigung angefertigt werden.
Jede weitere technische Aufzeichnung eines Auftritts mit dem Auftragnehmer, die zur externen Verwendung auf Wunsch und im Auftrag des Auftraggebers gemacht werden soll,
bedarf vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe des Materials der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Hält sich der Auftraggeber nicht an diese Vorgabe, wird eine Konventionalstrafe laut dieser AGB fällig.
SCHWEIGEPFLICHT
Alle Gagen und Honorare unterliegen für beide Vertragspartner der Schweigepflicht. Desweiteren ist bei allen Absprachen, sowie journalistischen
und redaktionellen Arbeiten, die gemeinsam durchgeführt wurden, und Informationen des Auftraggebers oder des Auftragnehmers, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind,
Stillscheigen zu wahren. Hält sich einer der beiden Vertragsparteien nicht an diese Abmachung, wird eine Konventionalstrafe laut dieser AGB fällig.
KONVENTIONALSTRAFE
Tritt der Fall des Vertragsbruchs im Sinne einer der hier in den AGB erläuterten Vorgaben ein, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von
1000,- Euro fällig.
RECHTSPFLICHTEN
Künstlersozialkasse:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gesetzlichen Abgaben an die Künstlersozialversicherung entsprechend den geltenden Bestimmungen selbstständig abzuführen.
Steuerabgaben:
Der Auftragnehmer ist im Sinne eines Einzelgewerbebetreibenden selbstständig und führt seine Steuern und Sozialabgaben selbst ab.
GERICHTSSTAND
Für Gerichtsverhandlungen zwischen dem Auftragnehmer und Streitkontrahenten gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
PDF-Download des Seiteninhalts:
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